Die Anschaffung von Luftreinigern wird unter bestimmten Voraussetzungen als Corona-bedingte Hygienemaßnahme im Rahmen der Überbrückungshilfe III bundesweit gefördert. Der Antrag kann über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.
Für Schulen, Kitas, Großtagespflegestellen sowie Heilpädagogischen Tagesstätten stellen einige Bundesländer Fördermittel bereit. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurde einSonderprogramm aufgelegt. Bayern hat im Juli 2021 angekündigt, bis zum Herbst alle Klassen- und Kita-Räume mit Luftreinigern ausstatten zu wollen. Andere Bundesländer wie Hessen, Rheinland-Pfalz oder Berlin unterstützen die Aufstellung von Geräten nur für solche Klassenzimmer, die nicht ausreichend gelüftet werden können.
Außerdem hat die Bundesregierung mit Neustart Kultur ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. Dabei kommt der Innenraum-Lufthygienes eine große Bedeutung zu.
Auch Kinos haben die Möglichkeit, einen Förderantrag zu stellen. Bis zu 80 Prozent gibt es dabei unter anderem für Klima- beziehungsweise Belüftungssysteme. Das Programm heißt Zukunftsprogramm Kino II.
Wichtig ist bei allen Programmen, dass die Luftfilter gewissen technischen Anforderungen entsprechen müssen. So müssen sie mit einem HEPA-Filter der Klasse H 13 ausgestattet sein. Die Filter müssen müssen entweder regelmäßig ausgetauscht werden können oder sich automatisch durch Erhitzen oder Sonstiges selbst reinigen.